Urheberrechtsklage gegen KI-Bildgeneratoren: Gericht lässt zentrale Vorwürfe zu

Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass die Urheberrechtsklage gegen führende KI-Bildgeneratoren wie Stability AI, Midjourney und DeviantART in wesentlichen Punkten fortgesetzt werden kann. Die von mehreren Künstlern initiierte Klage wirft den Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis zum Training ihrer KI-Modelle verwendet zu haben – ein Präzedenzfall, der die Zukunft der generativen Künstlichen Intelligenz maßgeblich prägen könnte.
Teilsieg für klagende Künstler
US-Bezirksrichter William Orrick, der das Verfahren seit Monaten begleitet, gab am Montag bekannt, dass die zentralen Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung und Markenrechtsverletzung gegen die KI-Entwickler bestehen bleiben. Gleichzeitig wies er jedoch Klagen nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sowie Vorwürfe der „ungerechtfertigten Bereicherung“ ab.
Die Klage wurde von den Künstlern Sarah Andersen, Kelly McKernan und Karla Ortiz angeführt, denen sich weitere Kreative wie Hawke Southworth, Grzegorz Rutkowski und Gregory Manchess angeschlossen haben. Auch der Video-KI-Generator Runway wurde nachträglich in das Verfahren einbezogen. Die Künstler werfen den Unternehmen vor, ihre Werke ohne Zustimmung in riesigen Datensätzen verwendet zu haben, um die KI-Systeme zu trainieren.
Fair Use als entscheidende Hürde
Obwohl das Gericht den Künstlern einen Teilerfolg bescherte, steht die größte Herausforderung noch bevor: die Frage nach „Fair Use“. Dieses Prinzip des US-Urheberrechts erlaubt unter bestimmten Umständen die begrenzte Nutzung geschützter Inhalte ohne Genehmigung des Urhebers – etwa für Bildung, Kritik oder Parodie.
„Das Gericht hat wiederholt betont, dass es Fair Use erst auf Grundlage der Beweislage bewerten könne“, erläutert Mark Lezama, Patentanwalt bei der Kanzlei Knobbe Martens, gegenüber dem Fachmagazin Decrypt. „Momentan ist das ein Sieg für die Künstler, die nun Zugang zur Beweisaufnahme erhalten und Belege für ihre Theorien sammeln können.“
Allerdings warnt Lezama vor voreiligem Optimismus: Die KI-Unternehmen könnten bereits in einer frühen Verfahrensphase einen Antrag auf „Summary Judgment“ stellen – ein Verfahren, bei dem das Gericht ohne Geschworenenjury entscheidet, wenn die Rechtslage eindeutig ist. „Falls die Beklagten erfolgreich sind, werden die Künstler niemals vor einer Jury stehen“, so der Rechtsexperte.
Hintergrund: Millionen von Bildern als Trainingsmaterial
Die Kontroverse um KI-Bildgeneratoren ist eng mit deren Funktionsweise verknüpft. Systeme wie Stable Diffusion von Stability AI oder Midjourney werden mit Millionen von Bildern aus dem Internet trainiert, um neue Kunstwerke zu erschaffen. Diese Datensätze enthalten oft urheberrechtlich geschützte Werke von Künstlern, die nie ihre Zustimmung zur Verwendung gegeben haben.
Bereits im Oktober hatte Richter Orrick die meisten Klagepunkte gegen Midjourney und DeviantArt abgewiesen, da die Kläger nicht ausreichend Beweise für eine Urheberrechtsverletzung vorlegen konnten. Eine separate Klage der Künstlerin Sarah Andersen gegen Stability AI durfte jedoch fortgesetzt werden.
Die Debatte gewann zusätzliche Brisanz, als Ed Newton-Rex, Leiter des Audio-Teams bei Stability AI, im November seinen Rücktritt erklärte. „Ich bin von meiner Position als Leiter des Audio-Teams bei Stability AI zurückgetreten, weil ich nicht mit der Meinung des Unternehmens übereinstimme, dass das Training generativer KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Werken ‚Fair Use‘ sei“, schrieb Newton-Rex auf Twitter.
Weitreichende Folgen für die KI-Branche
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte KI-Branche haben. Sollten die Gerichte entscheiden, dass das Training mit urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis rechtswidrig ist, müssten KI-Unternehmen ihre Geschäftsmodelle grundlegend überdenken. Dies könnte die Entwicklung neuer KI-Systeme erheblich verlangsamen oder verteuern.
Andererseits argumentieren Befürworter der KI-Technologie, dass das Training mit öffentlich verfügbaren Daten eine Form des maschinellen Lernens darstelle, die unter Fair Use falle – ähnlich wie Menschen durch das Betrachten existierender Kunstwerke lernen und inspiriert werden.
Die wirtschaftlichen Dimensionen sind beträchtlich: Der Markt für generative KI wird von Analysten auf mehrere Milliarden Dollar geschätzt, und Unternehmen wie Stability AI haben Hunderte von Millionen Dollar an Investitionen erhalten. Gleichzeitig beklagen Künstler, dass KI-Systeme ihre Werke imitieren und damit ihre Einkommensmöglichkeiten bedrohen könnten.
Europäischer Ansatz als Kontrastprogramm
Während die USA noch um rechtliche Klarheit ringen, hat die Europäische Union bereits strengere Regelungen angekündigt. Der AI Act der EU, der 2024 verabschiedet wurde, sieht vor, dass Anbieter von KI-Systemen detaillierte Angaben über ihre Trainingsdaten machen müssen. Dies könnte europäischen Künstlern mehr Schutz vor unerlaubter Nutzung ihrer Werke bieten.
Ausblick: Lange Wegstrecke bis zur Entscheidung
Trotz der jüngsten Gerichtsentscheidung steht erst der Anfang eines möglicherweise Jahre dauernden Rechtsstreits. Die betroffenen Unternehmen – Stability AI lehnte eine Stellungnahme ab, während DeviantArt, Runway und Midjourney zunächst nicht auf Anfragen reagierten – werden vermutlich alle verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen.
Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen arbeiten einige Unternehmen bereits an alternativen Ansätzen. Adobe beispielsweise trainiert seine KI-Systeme ausschließlich mit lizenziertem Material, während andere Anbieter Kooperationen mit Künstlern und Rechteinhabern suchen.
Die Entscheidung des Bundesgerichts markiert einen wichtigen Meilenstein in der Debatte um Urheberrecht im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz. Sie zeigt, dass die Gerichte bereit sind, sich mit den komplexen rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen, die neue Technologien aufwerfen. Für Künstler, KI-Entwickler und die gesamte Kreativbranche wird der Ausgang dieses Verfahrens richtungsweisend sein.
